Entscheidung durch das Verwaltungsgericht

(Es gilt das gesprochene Wort)

Unsere Argumentation (vom 15.12.2021 - hier zu lesen) ist inzwischen hinlänglich bekannt, wir hätten gerne eine Entscheidung über die Wahleinsprüche im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Transparenz vom zuständigen Verwaltungsgericht. Dies ließe unserer Meinung nach die unglückselige Angelegenheit beenden und diente auch der Sicherheit der künftigen Oberbürgermeisterin. Und ich will an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es uns nicht darum geht eben diese auf irgendeine Weise anzugreifen. 

Nun noch ein paar Worte zu Herrn Wehrmann, dessen Stellungnahme mit Bild-Zeitungs-reifer Überschrift am Samstag in der GZ zu lesen war (hier zum Schreiben von Henning Wehrmann).

Einerseits freute ich mich, „Hurra Herr Wehrmann ist wieder der Alte“, andererseits ist dieser 20 Jahre alte Grünenhass wegen Streitigkeiten mit Personen die ich nicht mal mehr kenne, langsam ausgelutscht und uninteressant. Und es verfestigt sich der Eindruck, dass mit populistischen Attacken von der eigenen Inhaltlosigkeit abgelenkt werden soll.

  1. Welche Rechnungen wir lt. Herrn Wehrmann aufgrund der Kommunalwahl offen haben soll er mir erst mal erklären, ich fühle mich nicht für seine Phantasien verantwortlich. Den Zulauf von ehemaligen SPD Mitgliedern führe ich auf unsere gute Arbeitsweise und unseren offenen Umgang miteinander zurück.

  2. Der Rat ist in seiner Vielseitigkeit selbstverständlich ein kompetentes Gremium, ich wünschte mir allerdings er würde seine umfangreichen Kompetenzen besser bündeln und zum Wohl der Stadt einsetzen. Es gibt eben aber auch eine Grenze der vorhandenen Kompetenz.

Speziell bei juristischen Themen gibt es so viele Meinungen und Auslegungen wie es Juristen gibt, das wissen Sie hier im Saal aus eigener Erfahrung ganz genau. Herr Kahl berichtete in der Infoveranstaltung von seiner Kontaktaufnahme mit Juristen aus Göttingen, die eben auch zurückmeldeten, es handle sich um schwierige Materie. Deswegen wird es zu diesem Thema auch erst Ruhe und Frieden geben, wenn es sachlich und neutral vor Gericht geklärt ist. Das ist in diesem Land, einem Rechtsstaat völlig normal. Zumindest wenn man nichts zu verbergen hat.

Wir werden die Verwaltungsvorlage ablehnen.

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Rede zur Entschädigungssatzung aus der Ratssitzung vom 21.12.2021

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Wahleinspruch: Oberbürgermeisterin auf 10 Jahre gewählt? - unsere Position!