Wahleinspruch: Oberbürgermeisterin auf 10 Jahre gewählt? - unsere Position!

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag der kommenden Woche soll und wird der Rat der Stadt Goslar endlich zum Ausgang der OB-Wahl entscheiden.

Im Vorfeld ist viel passiert und wurde viel diskutiert, wirklich schlauer sind wir noch nicht.

Wir möchten daher als Gruppe heute und für die kommende Woche, aber auch für die kommenden Monate, einen Appell der Geschlossenheit an den Rat der Stadt Goslar richten.

Geschlossen für Transparenz und für eine gute und faire politische Debatte.

Folgende Punkte sind uns dabei, ohne jede Polemik, wichtig, auf diese möchten wir besonders hinweisen:

1. Auf hoher See und vor Gericht….

Die Experten haben uns allen am vergangenen Freitag ihre Sicht der Dinge erläutert.

Die drei Verwaltungsjuristen haben auf massive Versäumnisse und Fehler bei der Durchführung und Organisation der Wahl verwiesen, was in ihren Augen aber nicht reiche den Wahleinsprüchen stattzugeben. Uns geben die gravierenden Versäumnisse und Fehler deutlich zu denken und sie besorgen uns.

Am Beispiel des Tourismusbeitrages vor einigen Jahren wurde uns schon einmal vor Augen geführt, was vermeintliche Rechtssicherheit vor Gericht bedeutet und welche Folgen eine gerichtliche Überprüfung haben kann.

Wir appellieren daher an unsere Ratskolleginnen und Ratskollegen: Lassen sie die unabhängige Justiz prüfen, dies muss nicht zuletzt im deutlichen Interesse der gewählten (daran besteht für uns keinerlei Zweifel) Oberbürgermeisterin sein. Nur dann kann sie nach unserer Auffassung ohne den Malus eines ausstehenden und ungewollten Gerichtsverfahrens zum Januar ihr Amt antreten.

2. Veränderung der Sitzverteilung

Uns besorgt sehr die Demokratieauffassung der Goslarer SPD. War der Aufschrei nach dem Fraktionswechsel unseres Gruppenmitgliedes Giovanni Graziano noch groß, wurde von Wählertäuschung und mehr gesprochen, soll nun - die GZ berichtete - offenbar durch einen frühzeitigen Mandatsverzicht der künftigen Oberbürgermeisterin die Abstimmung zum Wahleinspruch beeinflusst werden.

Ratsfrau Schwerdtner hat bereits ihr Mandat abgegeben, da sie bei dem hier zu klärenden Sachverhalt nicht stimmberechtigt wäre. So verschafft sich die SPD eine Stimme mehr im Rat bei der Abstimmung und sie räumt den Platz vorzeitig obwohl sie vorher versichert hat, den Wechsel erst zum 31.12.2021 vornehmen zu wollen.

3. Es kommt ohnehin zum Verfahren

Eine der Personen, die Wahleinspruch eingelegt haben, hat uns gegenüber bereits angekündigt, dass er - ohne Rücksicht auf die Ratsentscheidung - vor das Verwaltungsgericht ziehen wird. Uns ist daher wichtig, gerade als Rat, selbst die Fäden in der Hand zu behalten und aktiv daran mitzuwirken, dass Rechtssicherheit hergestellt wird.

4. Ausgerechnet wir sollen entscheiden

Ausgerechnet das Gremium soll darüber entscheiden ob die Wahl unserer künftigen Oberbürgermeisterin rechtens und auch in der angedachten Amtszeit berechtigt ist, dass im Vorfeld der Wahl den Fehler nicht entdeckt hat und auch bei anderen Fragen rechtsunsicher war. Wir sind an dieser Stelle ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker und sollten eine finale Entscheidung den Gerichten überlassen, denn die kennen sich damit aus.

Unsere Fraktion möchte diese Angelegenheit gerne in kompetentere Hände als unsere legen und freut sich darauf wieder themenorientierte Sachpolitik zum Wohle der Stadt zu machen.

Wir werben daher ausdrücklich bei allen Ratsfraktionen um die Zustimmung zu einer gerichtlichen Klärung und damit dem Ablehnen der Verwaltungsvorlage.

Wenn sich vor dem Verwaltungsgericht als richtig erweist, was die Verwaltung vorgelegt hat, kann hinter das unsägliche Thema ein dicker Haken gemacht werden und es ist ein für alle Mal vom Tisch - daran sollten alle Beteiligten ein großes Interesse haben.

Für die Gruppe GRÜNE PARTEI 42

Sabine Seifarth

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Entscheidung durch das Verwaltungsgericht

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#GRÜNEPARTEI42 wirkt!