Ausschreibungspflicht für die Stadthalle?

In einer Anfrage, die der Goslarschen Zeitung vorliegt, weist die Gruppe Grüne PATREI 42 auf ein EuGH-Urteil hin, wonach Grundstücksverkäufe unter bestimmten Voraussetzungen ausschreibungspflichtig sind. Das Gericht hält es für notwendig, wenn sie mit einer verbindlichen Verpflichtung zur Bauleistung im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen Hand gekoppelt sind. Damit soll der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Gruppenmitglied Anke Berkes erklärt: „Wir meinen, dass das Urteil auch am Kaiserpfalzquartier zu beachten ist, bei der sich die Stadt finanziell und überwiegend am Bau beteiligen möchte sowie als sich als Betreiber der Veranstaltungshalle, mit allen Risiken in den Folgejahren, engagieren möchte“.

Das besagte Urteil ist aus dem Jahr 2010 ebenso wie eine Erklärung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums dazu,  die von einer Ausschreibungspflicht ausgeht, „wenn dem Veräußerer des Grundstücks die Verfügungsbefugnis über das zu errichtende Bauwerk im Hinblick auf seine öffentliche Zweckbestimmung eingeräumt wird oder der Veräußerer wirtschaftliche Vorteile aus der zukünftigen Nutzung oder Veräußerung des Bauwerks ziehen kann, sich finanziell an der Erstellung des Bauwerks beteiligt oder Risiken im Falle eines wirtschaftlichen Fehlschlags des Bauwerks übernimmt.“

Zurück
Zurück

GRÜNE PARTEI 42 positioniert sich für den Bau des Kultur- und Bildungszentrums in Jürgenohl

Weiter
Weiter

Zwei Standorte für die Goetheschule