Neufestsetzung der Grundsteuer führt zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger
Neufestsetzung der Grundsteuer führt zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger
Vor dem Hintergrund vermehrter Nachfragen zur Neufestsetzung der Grundsteuer, die in einigen Stadtbereichen über das Doppelte der bisherigen Steuerlast hinausgeht, fragt die Ratsgruppe „GRÜNE PARTEI 42“ offiziell bei der Verwaltung nach, ob diese Aussagen bestätigt werden können.
“Uns interessiert schon, ob es beispielsweise bei den durch den Denkmalschutz des Welterbes bei allen Baumaßnahmen besonders betroffenen Eigentümer und auch Mieter in der Altstadt zu Erhöhungen kommt“, so Sabine Seifarth als Fraktionsvorsitzende. Und es interessiert nicht nur die Fraktion, sondern auch die Betroffenen, wie die Stadt begründet, dass sie von im Gesetzgebungsverfahren bei der Reform der Grundsteuer erklärten Absicht der Aufkommensneutralität in den Kommunen, hier in Goslar abweicht.
Völlig unverständlich ist, dass lt. GZ vom 18.01.24 der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat, Martin Mahnkopf, beim Neujahrsempfang gesagt habe, dass sich die Änderungen und damit Erhöhungen der Grundsteuer in erster Linie aus einem neuen Bewertungsmodell ergeben. Dazu Anke Berkes: „Richtig ist, dass es ein neues Bewertungsmodell gibt. Aber die Stadt hätte, wie viele andere Kommunen auch, auf eine zusätzliche Einnahmeerhöhung und somit unverhältnismäßige Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger verzichten können, wenn die Ratsmehrheit, u.a. auch die SPD-Fraktion den Hebesatz nicht auf 430 % festgesetzt hätte. Mit einer Festsetzung von 395 % wäre das Steueraufkommen in diesem Bereich in Summe neutral gewesen.“
Diese Festsetzung würde auch der eindringlichen Empfehlung des niedersächsischen Finanzministeriums entsprechen, dass es zwar durch die Reform zu Belastungsverschiebungen führen kann, also einem mehr oder weniger an Steuern für den Einzelnen: Aber im Ergebnis sollte die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein.
Abschließend ist sich Seifarth sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger wenig Verständnis dafür haben, das einerseits die Steuerlast über das notwendige Maß erhöht wird, anderseits mal eben für Bänke 60.000 € eines steuerfinanzierten Förderprogramms ausgegeben werden.
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