Licht und Schatten im Weltkulturerbe

Der bundesweite Unesco-Welterbetag  am 04.06.2023  stand unter dem Motto: “Unsere Welt. Unser Erbe. Unsere Verantwortung“ . Nachhaltigkeit, auch der Umgang mit dem Klimawandel, standen im Mittelpunkt. Nun zeigt der aktuelle Beschluss des OVG Lüneburg zum Rückbau einer PV-Anlage in der Altstadt, vor welche Herausforderungen gerade mit dem Blick auf dem Umgang mit regenerativer Energie die Eigentümer von Baudenkmalen in der Altstadt von Goslar gestellt werden.

Ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit sind, so Sabine Seifarth, Fraktionsvorsitzende der Grüne Gruppe 42 und Bauausschussvorsitzende  in der Stadt Goslar, gewichtige  Argumente  für Eigentümer, sich für den Erhalt ihres Baudenkmals einzusetzen. „Und da sollten die zuständigen Behörden vor Ort die Rahmenbedingungen so definieren, dass privates Engagement nicht ausgegrenzt wird“ erklärt Seifarth.

Die Fraktion hat sich deshalb in Schreiben an die Oberste Denkmalschutzbehörde beim NiedersächsischenMinisterium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und das für den Klimaschutz zuständige  Umweltministerium mit der Bitte gewandt, einen verbindlichen Handlungsrahmen zum Einbau von PV-Anlagen auf Baudenkmalen in der Altstadt von Goslar als Teil des Weltkulturerbes festzulegen.

Denn steigende Energiekosten und der seitens des Bundesgesetzgebers forcierte Umbau des Energiesektors weg von fossilen zu regenerativen Energien bedeuten für Eigentümer von Baudenkmalen besondere Herausforderungen. Mit der Änderung des § 7 NDSchG hat der Gesetzgeber die Nutzung erneuerbarer Energie in oder auf Baudenkmalen erleichtert:  Ein entsprechender Eingriff in das Kulturdenkmal ist zu genehmigen, wenn das öffentliche Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energie das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt. Und im Gesetz wird insbesondere darauf verwiesen, dass das öffentliche Interesse zur Nutzung von erneuerbarer Energie in der Regel überwiegt, „wenn der Eingriff in das Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“.

„Wir gehen grundsätzlich bei PV-Anlagen davon aus, dass die Voraussetzung (Reversibilität, geringer Eingriff) eingehalten werden kann“, erläutert Seifarth. Und sie sieht auch darin keinen Widerspruch zum aktuellen Beschluss des OVG.

„Es kann nicht sein“ ergänzt Anke Berkes als stv. Fraktionsvorsitzende, „dass der Einsatz regenerativer Energie, also auch von PV-Anlagen, im Weltkulturerbe als einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Gebäudeunterhalt ausgeschlossen wird. Denn mit der mittelfristigen Reduzierung von Energiekosten durch die Nutzung von erneuerbarer Energie stehen dem Eigentümer mehr Mittel für den Erhalt der Bausubstanz zur Verfügung“.

Damit soll nicht der Status als Weltkulturerbe in Frage gestellt werden. Sondern es sollen sehr zeitnah Lösungen vor Ort eingefordert werden, die den Einsatz regenerativer Energie, also auch von PV-Anlagen, im Weltkulturerbe als einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Gebäudeunterhalt zulassen.

Flankierend wird die Gruppe „Grüne Partei 42“ beantragen, dass die Verwaltung die Möglichkeit einer speziellen kommunalen Denkmalförderung prüft. Ziel soll es sein, Mehrkosten wegen möglicher  besonderer  Anforderung an die Gestaltung von PV-Anlagen in der Altstadt als Weltkulturerbe wie beispielsweise Farbe oder Modulgröße durch die Stadt fördern zu lassen. „Meine Hoffnung ist auch“, so Seifarth,“ dass wir parteiübergreifend ein entsprechendes Förderprogramm zeitnah auf den Weg bringen können, weil wir letztlich alle das Ziel haben müssen, dass auch die Eigentümer von Baudenkmalen in der Altstadt von Goslar einen Beitrag zum Klimaschutz leisten dürfen und können.“

Zurück
Zurück

BÜRGER:INNENDIALOG MIT KARO OTTE (MdB) AM 30.06.2023

Weiter
Weiter

Verwunderung der Ratsgruppe über Entscheidung im Kulturausschuss